TOOL · BFSG

Wie barrierefrei
ist deine Seite?

Seit 28.06.2025 ist das BFSG scharf. Wir laden deine URL serverseitig und prüfen die wichtigsten WCAG-Basics in Sekunden — lang-Attribut, Bild-alts, Formular-Labels, Heading-Reihenfolge, Landmarks. Ohne Anmeldung.

Hintergrund

Barrierefreiheit und das BFSG — was der Check prüft

Der Check lädt deine Seite serverseitig und prüft die WCAG-Basics, die sich automatisiert zuverlässig feststellen lassen: gesetztes Sprach-Attribut, genau eine H1, Alt-Texte an Bildern, beschriftete Formularfelder, logische Überschriften-Reihenfolge, aussagekräftige Link- und Button-Texte sowie Landmark-Strukturen für Screen-Reader.

Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Viele Websites mit Verbraucherbezug — etwa Shops, Buchungs- und Terminstrecken — müssen barrierefrei nutzbar sein. Neben dem rechtlichen Risiko gibt es einen praktischen Grund: Barrierefreie Seiten sind für alle Nutzer klarer und werden von Suchmaschinen besser verstanden.

Der Check ist eine heuristische Erstprüfung und ersetzt kein vollständiges WCAG-2.1-AA-Audit. Er zeigt dir aber die Lücken mit dem größten Risiko — und die meisten davon sind mit überschaubarem Aufwand zu schließen.

Häufige Fragen

Bin ich vom BFSG betroffen?

Grob: Wenn Verbraucher über deine Website Verträge abschließen, buchen oder kaufen können, wahrscheinlich ja. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen — im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Reicht es, die gefundenen Punkte zu fixen?

Es ist der richtige Anfang. Vollständige Barrierefreiheit umfasst auch Dinge, die nur manuell prüfbar sind — Kontraste in Bildern, Tastatur-Bedienbarkeit komplexer Widgets, verständliche Sprache.

Warum serverseitig statt im Browser?

So sieht der Check deine Seite wie ein Crawler oder assistives Tool beim ersten Laden — ohne dass Browser-Extensions oder eingeloggte Sessions das Ergebnis verfälschen.