Rechtliches

AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Karim Belarbi · Alte Karlsruher Straße 38 · 76227 Karlsruhe · E-Mail

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Consulting- und Webentwicklungs-Leistungen zwischen Karim Belarbi (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).

Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich (E-Mail genügt) zu.

02

Angebot & Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:

  • Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot.
  • Der Auftraggeber nimmt das Angebot schriftlich an (E-Mail genügt).
  • Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag per Auftragsbestätigung — erst hiermit kommt der Vertrag wirksam zustande.

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

03

Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils gültigen schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung. Leistungsänderungen oder -erweiterungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung verbindlich (Change Request) und können sich auf Vergütung und Termine auswirken.

Für Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind, gilt mangels abweichender Vereinbarung ein Stundensatz von 70 €/h netto. Solche Zusatzleistungen werden monatlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, soweit dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.

04

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Materialien und Entscheidungen rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere: Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien, Server- und CMS-Zugänge, Drittanbieter-Zugänge (Domain-Registrar, Hosting, Analytics, Payment etc.) sowie zeitnahes Feedback auf vorgelegte Entwürfe.

Verzögerungen durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der durch solche Verzögerungen entsteht, kann zum vereinbarten oder mangels Vereinbarung zum in Ziffer 3 genannten Stundensatz gesondert berechnet werden.

Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Audio-/Videomaterial sowie Adress- und Kundendaten) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Verarbeitungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Garantie resultieren — einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

05

Termine & Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zielangaben.

Verbindliche Fristen verlängern sich automatisch um Zeiträume, in denen sich der Auftraggeber mit Mitwirkungspflichten (Ziffer 4) im Verzug befindet, sowie um Zeiten höherer Gewalt (Ziffer 13).

06

Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) netto. Da der Auftragnehmer Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zahlungsstruktur:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung sind bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig.
  • 50 % sind bei Abnahme der Leistung fällig.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der ausstehenden Beträge zu unterbrechen sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Bei laufenden Retainern ist die Vergütung monatlich im Voraus fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

07

Abnahme

Soweit der Vertrag eine Werkleistung zum Gegenstand hat (z. B. die Erstellung einer Website), erklärt der Auftraggeber die Abnahme schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung. Nur wesentliche Mängel (Ziffer 8) berechtigen zur Verweigerung der Abnahme.

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb der vorgenannten Frist die Abnahme weder erklärt noch konkrete wesentliche Mängel benennt, oder wenn er das Werk produktiv in Nutzung nimmt (z. B. Veröffentlichung der Website unter der Produktiv-Domain).

08

Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die vertraglichen Leistungen frei von Sachmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Ein Mangel liegt vor, wenn das gelieferte Werk wesentlich von den im Angebot vereinbarten Spezifikationen abweicht. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in reproduzierbarer Form anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zwischen Nachbesserung und Ersatzleistung zu wählen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder bei wesentlichen Mängeln vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.

Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die zurückzuführen sind auf: (i) Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Abstimmung, (ii) Nutzung außerhalb der vereinbarten Spezifikationen, (iii) Komponenten Dritter (Frameworks, Bibliotheken, Drittanbieter-APIs) außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, (iv) Änderungen des technischen Umfelds nach Abnahme (z. B. Browser-Updates, Abkündigung externer Dienste).

09

Rechte am Werk

Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck ein, zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Die Weitergabe an Dritte oder die Unterlizenzierung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Komponenten Dritter (Frameworks, Open-Source-Bibliotheken, Stock-Bilder, Schriftarten etc.) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen und sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und die erbrachten Leistungen (z. B. auf der Portfolio-Seite) zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

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Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach zusätzlich begrenzt auf die im jeweiligen Projekt vereinbarte Nettovergütung; bei laufenden Verträgen (z. B. Retainern) auf die Nettovergütung der letzten 12 Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis.

Eine Pflicht zur Datensicherung (Backups) trifft den Auftragnehmer nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen obliegt die regelmäßige Sicherung von Daten und Inhalten dem Auftraggeber.

Für die Richtigkeit und Zulässigkeit vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

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Auftragsverarbeitung & Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO — z. B. beim Verwalten von CRM-Daten, Hosting-Umgebungen oder Kontaktformular-Einsendungen des Auftraggebers), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der im AVV festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO und zur Einbindung von Unter-Auftragsverarbeitern nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

12

Geheimhaltung & Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technisches Know-how, Kundendaten, Preisinformationen und Projektdetails.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort. Sie gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verstoß gegen diese Klausel öffentlich bekannt geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen.

13

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nicht-Erfüllung, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere: Ausfälle wesentlicher Drittanbieter-Infrastruktur (Cloud-Anbieter, CDNs, Payment-Provider), DDoS-Angriffe, behördliche Maßnahmen, pandemiebedingte Einschränkungen, Krieg sowie länger andauernde Internet- oder Stromausfälle.

Betroffene Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

14

Kündigung & Rücktritt

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei Verletzung der Vertraulichkeit vor.

Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber ohne einen vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten; die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Gemäß § 648 Satz 3 BGB wird hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 % der auf diese entfallenden Vergütung zustehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer höhere ersparte Aufwendungen entstanden sind.

Laufende Retainer ohne feste Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

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Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.